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Pflegegeld und wer darauf Anspruch hat

Viele Pflegebedürftige in Deutschland haben Anspruch auf Pflegegeld und wissen es nicht einmal. Gehören auch Sie dazu? Gern können Sie mit uns einen Termin vereinbaren, damit wir mit Ihnen zusammen prüfen können, ob sie einen Pflegegeld-Antrag stellen können und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die gesetzlichen Informationen dafür finden Sie hier, aber selbstverständlich erläutern wir Ihnen alles gern verständlich in einem persönlichen Gespräch.

Zu diesen Verrichtungen laut Pflegeversicherungsgesetz gehören aber nicht alle tatsächlich notwendigen Arbeiten, sondern nur folgende:

  • Waschen, Baden, Duschen
  • Zahnpflege und Mundpflege, Kämmen, Rasieren
  • Mundgerechtes Zubereiten und Aufnahme der Nahrung
  • Darm- und Blasenentleerung
  • Aufstehen und Zubettgehen, Umlagern im Bett
  • An- und Auskleiden
  • Unvermeidbare Gänge außer Haus

Pflegestufe I:

Als Pflegebedürftiger der Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig) gelten Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens 2 Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens 1x täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen - hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.

Pflegestufe II:

Als Pflegebedürftiger der Pflegestufe II (schwerpflegebedürftig) wird man eingestuft, wenn man bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens 3x täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedarf und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der Zeitaufwand muss dabei wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 180 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 120 Minuten entfallen.

Pflegestufe III:

Die Pflegestufe III (schwerstpflegebedürftig) bekommen nur Personen zugesprochen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand muss dabei wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen.

 

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